Der Einsatz erneuerbarer Energien wird im Neubau und in der Gebäudesanierung inzwischen gesetzlich geregelt, um die Energiewende zu forcieren.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene schreiben einen bestimmten prozentualen Anteil an regenerativ erzeugter Energie vor.

 

Mit der vermehrten Nutzung regenerativer Energieformen gehen auch gestalterische Aufgabenstellungen einher. Architekten sind gefordert, gelungene Integrationen von thermischen Solaranlagen und Photovoltaikmodulen in die Gebäudehülle umzusetzen.

 

Es bedarf jedoch weiterer Schritte und eines ganzheitlichen Planungs- bzw. Sanierungskonzepts, damit ein Gebäude ohne fossile Brennstoffe auskommt oder gar zum Energie-Plus-Haus wird, d.h. zu einem Gebäude, das mehr Energie produziert als es benötigt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind zudem viele weitere Aspekte wie Bauökologie, Schadstoffminimierung, Lebenszykluskosten etc. zu berücksichtigen.

Gerne beraten wir Sie hierzu.

 

Gut aufgearbeitete Informationen zu Erneuerbaren Energien und weitere Themen aus der Energieforschung finden Sie im BINE Informationsdienst unter 

 

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